Elektrokontrolle für Immobilienverwaltungen

Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch überprüfen zu lassen und falls notwendig, die Behebung allfälliger Mängel zu veranlassen. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.

Beispiele bei Immobilienverwaltungen

  • Mietwohnungen
  • Gewerbe- und Industriegebäude
  • Sicherheitsnachweis bei Handänderungen von Immobilien

Elektrische Installationen, die geprüft werden müssen

Die folgende Auflistung der zu prüfenden elektrischen Installationen dient als Beispiel und ist nicht abschliessend.

Bild einer Steckdose
Steckdose

Steckdose

Bild einer Leuchte
Leuchte

Leuchte

Foto eines Backofens
Backofen

Backofen

Elektrische Herdplatte
Kochherd

Kochherd

Foto eines Liftes
Lift

Liftanlage

Abbildung eines Boilers
Boiler

Boiler

Foto einer Heizungsanlage
Heizungsanlage

Heizungsanlage

Foto einer Belüftung
Belüftung

Belüftungsanlage

Bild einer Klimaanlage
Klimaanlage

Klimaanlage

Weitere Beispiele sind; Waschmaschinen, Tumbler, Geschirrspüler, Secomat, Hebevorrichtungen, Alarmanlagen, automatische Türen und Garagentore, usw.