Elektrokontrollen bei Handänderung - muss das sein?

08. Februar 2022

Christian Härz
Christian Härz

Christian Härz

Elektrokontrollen bei Handänderung - muss das sein?
Elektrokontrollen bei Handänderung - muss das sein?

Frage: Ich habe ein Haus gekauft. Nun hat mich das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen dazu aufgefordert, eine Elektrokontrolle durchzuführen. Bin ich dazu verpflichtet?

Elektrokontrollen sind obligatorisch

Ja. Besitzer von Liegenschaften müssen elektrische Installationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 Jahre überprüft lassen. Elektrokontrollen sind obligatorisch und werden werden durchgeführt, um Elektrounfälle zu vermeiden.

Elektrokontrolle grundsätzlich bei jeder Handänderung

Gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung überprüft werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine ordentliche Elektrokontrolle durchgeführt wurde.

Kontrollpflichtige Handänderungen sind:

  • Kaufvertrag
  • Kaufvertrag über Stockwerkeigentum (Eigentumswohnung)
  • Erbteilungsvertrag / Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft
  • Schenkungsvertrag

Elektrokontrolle durch unabhängiges Kontrollorgan

Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden. Unabhängig bedeutet, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden.

Verantwortung der Durchführung liegt beim Eigentümer

Grundsätzlich ist der Eigentümer (Verkäufer) verantwortlich, dass die Elektrokontrolle und der daraus folgende Sicherheitsnachweis bis zum Zeitpunkt der Handänderung vorliegt. Jedoch kann die Elektrokontrolle im Kaufvertrag auf den neuen Eigentümer (Käufer) übertragen werden. 

Der Grund dieser Bestimmung liegt darin, dass der neue Eigentümer, der die Geschichte des Gebäudes sowie der Installation nicht kennt, eine Anlage übernimmt, die nachweislich dem aktuellen Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen der Verordnung entspricht. 

Wer übernimmt die Kosten?

Kosten Elektrokontrolle

In der Regel übernimmt der Verkäufer die Kosten der Elektrokontrolle bei Handänderung. Dies kann jedoch vertraglich auf den Käufer der Liegenschaft übertragen werden.  

Kosten Mängelbehebung

In der Regel übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Behebung der aufgedeckten Mängel der Elektrokontrolle bei Handänderung. Dies kann aber vertraglich auf den Käufer übertragen werden. 

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