08. Februar 2022
Christian Härz
Frage: Ich habe die Aufforderung erhalten, eine Elektrokontrolle durchzuführen. Bin ich dazu verpflichtet?
Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sind Anlagebesitzende verpflichtet, die elektrischen Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen überprüfen zu lassen. Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen überwacht die Eingänge der Sicherheitsnachweise in ihrem Versorgungsgebiet.
Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden. Unabhängig bedeutet, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden.
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