Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wichtige empfohlene Massnahmen bei Stromabschaltungen infolge einer Elektrokontrolle:

Kühlgeräte geschlossen halten. Bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.

Geräte mit Zeitautomatik (Backofen, Kochherd‚ Waschmaschine, Tumbler, Geschirrspüler, Secomat, Uhren, Wecker etc.) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren.

Öl und Gasheizungen, Wärmepumpen, Elektroheizungen, solare Warmwasser-Aufbereitungsanlagen, Pumpen (z.B. Abwasser) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren. Herstellerangaben beachten, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.

Elektronische Geräte ausschalten, wenn möglich Netzstecker ziehen. Bei Bedarf neu programmieren.

Elektroboiler. In der Regel sind keine besonderen Massnahmen nötig.

Energieerzeugungsanlagen, Energiespeicher ausschalten und vom Netz trennen.

Liftanlagen, Hebevorrichtungen, Hebebühnen nicht benutzen! Geräte bleiben stehen bzw. sind blockiert. Notbedienung gemäss Herstellerangaben, bei Liftanlagen im Notfall Feuerwehr beiziehen.

Alarmanlagen, automatische Türen und Garagentore ausschalten und nach Angaben des Herstellers in Betrieb nehmen. Vorgängig Kontrolle, ob automatische Türen auch von Hand bedient werden können.

Tierhaltung, Heizungen, Lüftungen, Klimaanlagen und Pumpen bleiben stehen. Überwachen der Räume, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.

Zwangsbelüftete Räume, belüftete Tiefgaragen Aufenthaltsdauer in diesen Räumen auf ein Minimum beschränken. In Garagen Motor sofort abstellen.

Industrielle Maschinen und Steuerungen ausschalten und vom Netz trennen.

Ablauf einer Elektrokontrolle

1. Bei einem Rundgang durch das Gebäude werden alle Steckdosen, Beleuchtungen und fest angeschlossenen Apparate wie z.B. Kochherd, Boiler geprüft und gemessen. Zugleich wird eine Sichtkontrolle über den Zustand der Elektroinstallation durchgeführt. Die steckbaren Geräte wie z.B. Fernseher oder PC werden nicht kontrolliert. Aus diesem Grund bitten wir Sie, alle steckbaren Geräte bei den Steckdosen auszustecken oder vom Netz zu trennen.

2. Anschliessend wird der Strom unterbrochen. Grund dafür sind die Isolationsmessung, mit welcher die Leitungen geprüft werden und die Prüfung der Fehlerstromschutzschalter.

3. Die Sicherungsgruppen am Sicherungskasten werden aufgenommen und dokumentiert.

Ablauf nach der Elektrokontrolle

4. Im Büro werden nun die Messresultate im Mess- und Prüfprotokoll festgehalten.

5. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, so erstellen wir einen übersichtlichen Kontrollbericht, welchen Sie im Doppel erhalten und Ihrem Installateur zur Behebung der Mängel weiterleiten.

6. Ihr Installateur meldet mit der Behebungsanzeige den Kontrollbericht bei uns ab. Bei grösseren Anlagen und schweren Mängel führen wir eine Nachkontrolle durch.

7. Sobald die Installationen mängelfrei sind, senden wir Ihnen den Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll zu. Eine Kopie werden wir direkt an den Netzbetreiber senden.

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Elektrokontrollen Schweiz AG (nachfolgend EKS AG) und deren Kunden (gemeinsam «Partei» oder «Parteien») für Dienstleistungen und Produkte (zusammen nachfolgend «Leistungen») soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen dem Nachweis durch Text. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig, sobald der Kunde eine Offerte von der EKS AG akzeptiert oder einen Auftrag erteilt. Mit der Annahme verzichtet der Kunde auf die Anwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen. Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, sofern die EKS AG diesen schriftlich zugestimmt hat.

„Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die die Leistungen für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke nutzt.

Die EKS AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder durch Text mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung widerspricht.

2. Offerte

Alle von der EKS AG erstellten Offerten und dazugehörigen Unterlagen (nachfolgend «Offerten») dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden.

Durch die EKS AG abgegebene Offerten haben eine Gültigkeit von 60 Tagen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Grundsätzlich bleiben Preisänderungen jedoch jederzeit vorbehalten. Die Vertragsannahme durch den Kunden erfolgt mittels Auftragsbestätigung.

Bedarf die Erstellung der Offerte eines erhöhten Analyse- und Diagnoseaufwands, werden die entsprechenden Kosten dem Kunden unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrags in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vorgängig über die Modalitäten und Tarife informiert.

3. Mehraufwand

Die EKS AG und ihrem Personal ist zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben den Zutritt zu allen mit elektrischen Anlagen versehenen Räumen zur vereinbarten Zeit zu gewährleisten und soweit notwendig eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen. Kommt es zu unnötigen Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheiten des Kunden, unmöglicher Zufahrt, nicht passender, versperrter oder schwer zugänglicher Installationsmöglichkeit, werden diese durch die EKS AG rapportiert und separat in Rechnung gestellt.

Terminverschiebungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus bekannt gegeben werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird dies verrechnet.

Bei Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden Zuschläge wie vereinbart in Rechnung gestellt (gilt auch für Offerten). Sofern nicht individuell vereinbart, verweisen wir hierfür auf unsere Preisübersicht unserer Website.

4. Haftung

Die Haftung der EKS AG ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingendes Recht oder anderweitige Regelungen in dieser AGB entgegenstehen. Insbesondere ist die Haftung für Schäden, die auf unsachgemässe Verwendung und/oder Betrieb, mangelnder Kooperation durch den Kunden, Missachtung der Anweisungen der EKS AG durch den Kunden, inklusive solcher in diesen AGB, Bedienungs- und/oder Installationsfehlern, Stromunterbruchs, mangelhafte Wartung und/oder Nichteinhaltung der Betriebsanweisung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist, ausgeschlossen.

Wenn sich die EKS AG zur Ausführung der Leistungen Dritter bedient, haftet sie nur bei Vorsatz.

Empfiehlt die EKS AG die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, wird jegliche Haftung für deren Leistungen explizit ausgeschlossen.

Allfällig verwendete Software, deren Updates, Upgrades und Support stammen in der Regel von Drittanbietern, weshalb ebenfalls jegliche Haftung für Schäden an oder durch diese Software explizit ausgeschlossen wird.

5. Kooperation

Empfindliche Geräte sind vom Kunden vor der Installation zwingend vom Netz zu trennen. Während den Arbeiten werden einzelne Endstromkreise oder die gesamte Elektroinstallation vom Netz getrennt. In dieser Zeit sind alle elektrischen Verbraucher wie zum Beispiel Lift, Garagentor, Lüftungsanlagen, Küchengeräte, Computer, Telefone, Alarm- und Brandmeldeanlagen sowie Heizungen ausgeschaltet. Anschliessend müssen alle Elektrogeräte vom Kunden auf die einwandfreie Funktion überprüft werden.

6. Rechnungsstellung

Der Preis für sämtliche Leistungen der EKS AG bestimmt sich gemäss der Offerte oder einer sonstigen Individualvereinbarung.

Wenn die Preise nicht individuell vereinbart worden sind, gelten unsere allgemeinen Stundensätze inkl. allfälliger Zuschläge wie Nachtarbeit oder Arbeiten am Wochenende und Feiertagen. Wir verweisen hierfür auf unsere Preisübersicht unserer Website.

Die Rechnung wird nach erbrachter Leistung zugesandt. Die EKS AG ist grundsätzlich berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Im Falle der Miete werden die Rechnungen monatlich zugesandt. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Faktura-Reklamationen müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gilt die Rechnung als akzeptiert. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und die EKS AG kann das Ausstellen des Sicherheitsnachweises zurückhalten. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die der EKS AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde der EKS AG einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung.

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, hat die EKS AG das Recht, die Leistungserbringung einzustellen, ohne dabei schadensersatzpflichtig zu werden. Der EKS AG bleibt es vorbehalten, ihrerseits Schadenersatz und weitere ihr gemäss Gesetz oder Vertrag zustehende Rechte geltend zu machen.

Die EKS AG kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuellen Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.

Kostenpflichtige Inkassogebühren

Die EKS AG behält sich ferner die Geltendmachung und Durchsetzung aller weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Rechte vor.

Alle Preise verstehen sich als Richtpreise in Schweizer Franken exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer oder sonstigen behördlichen Abgaben. Bei nicht vorhersehbarem Mehraufwand behält sich EKS AG das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.

7. Besondere Regelungen

7.1 Bei Kaufverträgen

Dem Kunden steht nach dem Kauf eines Produktes kein Recht auf Rückgabe zu.

Sämtliche von der EKS AG verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der EKS AG. Die EKS AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im Register eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Kunde die Produkte sorgfältig zu gebrauchen und schädigende Einwirkungen zu unterlassen. Er darf die Produkte in dieser Zeit weder weiterveräussern noch auf irgendeine andere Weise obligatorisch oder dinglich darüber verfügen.

Die Gewährleistung auf verkaufte Produkte gilt in dem Umfang wie sie in diesen in diesen AGB oder sonst zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Die EKS AG ist zudem nicht verpflichtet, einen durch «mangelnde» Wartung oder falsche Handhabung auftretenden Schaden unentgeltlich zu beheben, sofern der Kunde die gekauften Produkte nicht wie vom Hersteller empfohlen benutzt und wartet oder von Dritten warten lässt.

Mit Vertragsschluss gehen Nutzen und Gefahr an den verkauften Produkten auf den Kunden über.

Für im Inland erworbene Teile gewährt die EKS AG eine Gewährleistung für die Dauer von zwei Jahren. Sofern der Kunde die Produkte nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch kauft, beträgt die Gewährleistungsfrist für Teile, die im Ausland beschafft wurden, ein Jahr.

Der Kunde muss die gekauften Produkte nach Übergabe bzw. Lieferung sorgfältig prüfen. Mängel und Abweichungen gegenüber der Bestellung sind mit einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe bzw. Lieferung schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Mängel bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten festgestellt werden können. Die Rüge muss auf jeden Fall innerhalb der Gewährleistungszeit erfolgen. Bei versäumter bzw. verspäteter Rüge sind allfällige Gewährleistungsansprüche verwirkt.

Bei rechtzeitiger Rüge und auch sonst gegebenen Gewährleistungsvoraussetzungen steht der EKS AG das Wahlrecht zu, das mangelhafte Produkt unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er zuvor der EKS AG erfolglos eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat. Bei Vorliegen eines unerheblichen Mangels steht dem Kunden lediglich ein Preisminderungsrecht zu.

7.2 Bei Mietverträgen

Sofern nicht anders vereinbart, wird die Mietdauer in Monaten bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Mietverträge werden grundsätzlich auf bestimmte Zeit (befristet) abgeschlossen.

Das Eigentum an der Mietsache mit all ihren Bestanteilen verbleibt während der gesamten Mietdauer bei der EKS AG.

Sofern die EKS AG den Kunden zum Betrieb der Mietsache mit dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial beliefert, werden die Kosten für Betriebsstunden und Verbrauchsmaterial dem Kunden nebst der Miete in Rechnung gestellt. Die Versorgung und Kosten für allfälligen Strom zum Betrieb der Mietsache übernimmt der Kunde selbst.

7.3 Bei Aufträgen

Bei der Beauftragung ausserhalb der Gewährleistung und auf Wunsch des Kunden erstellt die EKS AG – für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen – Kostenvoranschläge, die als unverbindliche Richtpreise zu verstehen sind. Die EKS AG haftet nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen wird.

7.4 Bei Werkverträgen

Sofern die EKS AG für den Kunden ein Werk erstellt, gelten die vorgenannten Bestimmungen zum Kauf analog, mit folgender Abweichung: Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr an der Einzelanfertigung auf den Kunden über. Ein unbedingtes Rücktrittsrecht (Art. 377 OR) steht dem Kunden nicht zu.

Bei der Erteilung von Werkverträgen auf Wunsch des Kunden erstellt die EKS AG – für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen – Kostenvoranschläge, die als unverbindliche Richtpreise zu verstehen sind. Die EKS AG haftet nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen wird.

Der Kunde hat das Werk nach Ablieferung bzw. Abnahme unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel der EKS AG unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt das Werk als genehmigt.

Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat die EKS AG zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden auch die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu. Eine Wandelung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig, welche den vertragsgemässen Gebrauch des Werks erheblich beeinträchtigen und nicht behebbar sind. Bei geringfügigen Mängeln und Werken, die auf dem Grund und Boden des Kunden errichtet sind, ist die Wandelung ausgeschlossen; in diesem Fall besteht ausschliesslich Anspruch auf angemessene Minderung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz für Mangelfolgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig und im Rahmen des Haftungsausschlusses gemäss Ziffer 4 dieser AGB – ausgeschlossen.

7.5 Kontrollbericht

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, erhalten Sie einen Kontrollbericht. Das Erstellen eines Kontrollberichtes für Mängel wird zusätzlich verrechnet.

7.6 Individuelle Anlagen, Spezialmessungen und Zubehör

Individuelle Anlagen oder Geräte werden nach Aufwand abgerechnet.

Spezialmessungen wie zum Beispiel Erdungs- oder Oberwellenmessungen werden nach Aufwand abgerechnet. Zubehör wie zum Beispiel Schutzbekleidung für Asbest Verteilungen werden pro Einsatz abgerechnet.

7.8 Mitwirkung der Vertragspartei

Die Elektrokontrollen Schweiz AG und ihrem Personal ist zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben den Zutritt zu allen mit elektrischen Anlagen versehenen Räumen zur vereinbarten Zeit zu gewährleisten und soweit notwendig eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen.

7.9 Zuschläge

Bei Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden Zuschläge gemäss Gesamtarbeitsvertrag in Rechnung gestellt (gilt auch bei Offerten). 

8. Lieferfristen

Die Liefertermine richten sich grundsätzlich nach individueller Vereinbarung. Von der EKS AG nicht zu vertretende Lieferhindernisse bzw. Lieferverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, Arbeitskonflikten, Streiks, behördlichen Massnahmen, verspäteten oder fehlerhaften Zulieferungen, nicht betriebsfähigen Maschinen bzw. Produkten oder anderen vergleichbaren der rechtzeitigen Lieferung der EKS AG entgegenstehenden Umständen schieben die Fälligkeit der Lieferung bis zum Wegfall des entsprechenden Leistungshindernisses auf.

9. Cyberresilience, OT-Systeme, Software

Die von der EKS AG geplanten, gelieferten, installierten oder betreuten Systeme (insbesondere Photovoltaikanlagen, Ladeinfrastrukturen, Smart-Home-Lösungen sowie damit verbundene Steuerungs-, Kommunikations- und Überwachungssysteme) können ganz oder teilweise als Operational-Technology-(OT-)Systeme betrieben werden und sind regelmässig mit internen Netzwerken, dem Internet oder Drittsystemen verbunden. Solche Systeme unterliegen inhärenten Risiken im Zusammenhang mit Cyberangriffen, unbefugten Zugriffen, Malware, Systemausfällen, Datenverlusten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen, welche trotz Anwendung branchenüblicher Sicherheitsmassnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Die EKS AG schuldet keine absolute Cyberresilienz oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Systeme. Die EKS AG gewährleistet insbesondere nicht, dass die gelieferten oder integrierten OT-Systeme jederzeit frei von Sicherheitslücken, externen Angriffen oder Störungen sind, soweit diese nicht auf eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der EKS AG zurückzuführen sind. Die Verantwortung für die übergeordnete IT-/OT-Sicherheitsarchitektur, insbesondere für Netzwerksegmentierung, Zugriffsrechte, Passwortmanagement, Updates von Drittsoftware sowie organisatorische Sicherheitsmassnahmen, liegt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Kunden.

Jegliche Haftung und Gewährleistung der EKS AG für Schäden, Folgeschäden oder Betriebsunterbrüche infolge von Cybervorfällen, Manipulationen, Systemmissbrauch, Ausfällen und Fehlern externer Netze oder Drittsysteme (z.B. Internetprovider, Cloud-Dienste, Software(-Updates) von Herstellern) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die EKS AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste im Zusammenhang mit OT-Systemen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.

Eine Gewähr für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung einer Software für einen bestimmten Zweck wird nicht übernommen.

10. Vertragsdauer

Der Beginn des Vertrages ist in der Auftragsbestätigung oder dem Individualvertrag definiert. Sollte diese keinen Vertragsbeginn enthalten, beginnt der Vertrag mit dem Tag der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden. Sollte die EKS AG bereits vor der Unterzeichnung mit der Leistungserbringung gestartet haben, gilt der Vertrag ab diesem Zeitpunkt.

Ohne anderslautende Vereinbarung oder gesetzliche Regelung, endet der Vertrag mit der beidseitigen, vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

Jede Partei ist zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder gegen sie ein Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahren eröffnet wird.

Erfolgt bei einem Auftragsverhältnis eine Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, ist die EKS AG berechtigt, nebst dem Honorar für die vertragsgemäss geleistete Arbeit, einen Zuschlag von 10% des Honorars für den entzogenen Auftragsteil oder mehr, wenn der nachgewiesene Schaden grösser ist, zu fordern. Eine Kündigung zur Unzeit liegt insbesondere vor, wenn die EKS AG keinen begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat und die Kündigung hinsichtlich des Zeitpunktes und der von ihr getroffenen Dispositionen für die EKS AG nachteilig ist.

11. Datenschutz

Der Umgang mit Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden und anwendbaren Datenschutzgesetzen. Es wird diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung der EKS AG verwiesen, welche auf deren Webseite abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit einseitig durch die EKS AG angepasst werden, weshalb empfohlen wird diese regelmässig zu konsultieren.

12. Schlussbestimmungen

Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten, werden diese durch Regelungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der EKS AG ist der Sitz der der EKS AG . Die EKS AG ist jedoch auch berechtigt, ihre Forderungen am Sitz des Kunden geltend zu machen.

Aktualisiert am 11. Februar 2026