Vorschriften rund um Elektrokontrollen

Um den Personen- und Sachenschutz zu gewährleisten, sind elektrische Installationen gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen* (NIV) nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, ändern, instand zu halten und zu kontrollieren. 

Um mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, sind die elektrischen Installationen periodisch durch eine kontrollberechtige Firma, wie der Elektrokontrollen Schweiz AG zu überprüfen. 

*NIV vom 7.11.2001 des Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Die Sicherheit der elektrischen Anlagen ist im Elektrizitätsgesetz von 1902 verankert. Dieses Gesetz schreibt vor, dass elektrischen Anlagen geprüft werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Starkstromverordnung regelt Erstellung, Betrieb und Instandhaltung der elektrischen Starkstromanlagen (SR 734.2).

Die NIV (SR 734.27) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Installationskontrolle. Zudem werden in der NIV die verschiedenen Kontrollperioden sowie Berechtigungen von Installations- und Kontrollpersonal festgelegt.

Die NIV verpflichtet den Anlagebesitzer, die elektrischen Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen überprüfen zu lassen. Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die Installationen in seinem Versorgungsgebiet.

Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden. Unabhängig bedeutet, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war.

Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden.

Kontrollturnus 20 Jahre
Wohnen
Photovoltaik

Kontrollturnus 10 Jahre
- Gewerbe
- Landwirtschaft
- Büro
- Zeughaus
- Zivilschutzanlage
- Kirche
- Museum
- Sport- und Vergnügungsboot
- Feuergefährliche gewerbliche Räume
- Nass gewerblich genutzte Räume
- Photovoltaik

Kontrollturnus 5 Jahre
- Raum >1200m2 / >300 Personen
- Industrie
- Schule
- Restaurant
- Warenhaus
- Hotel
- Kaserne
- Campingplatz
- Labor / Prüffeld
- Kino, Theater
- Alters- Kinder- Asylheim
- Hallenbad
- Spital
- Nullung Schema 3 Installation

Kontrollturnus 3 Jahre
- Ex 0/2, 1/22 Tankstelle
- Ex 0/2, 1/22 Fahrzeugreparaturwerkstatt

Kontrollturnus 1 Jahr
- Baustelle
- Markt

Die Firma Elektrokontrollen Schweiz AG ist berechtigt und führt elektrische Kontrollen in diversen Bereichen wie Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten aus.

Die NIN legen Standards für die Installationstätigkeit fest. Sie legen fest, wie eine Installation ausgeführt werden soll, so dass sie keine Gefahr für Personen, Tiere und Sachen darstellt. Diese Normen sind nicht zwingend einzuhalten, wenn bewiesen werden kann, dass die angewendete Technik die Bedingungen ebenfalls erfüllt.

Die Isolationswiderstandsmessung ist eine sehr wirkungsvolle Messung. Daher ist sie die weltweit verbreitetste und am häufigsten angewandte Schutzmassnahmenprüfung überhaupt.
Die Prüfung der Isolierung ist nicht nur für neue Betriebsmittel sinnvoll, sie ermöglicht auch bei älteren Geräten die frühzeitige Erkennung von schadhaften Teilen noch bevor es zum Überschlag, zur Beschädigung oder zu einem Unfall kommt.

Grundlagen
Das Funktionsprinzip der Isolationsmessgeräte entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt eine vom Bediener gewählte Gleichspannung (typischerweise 500V), und misst den Ableitstrom, der vom Leiter durch die Isolierung fliesst. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Isolierung ist, desto niedriger ist der Ableitstrom, und desto grösser ist der Widerstand.

Beispiel: Wenn 500V angelegt werden und 1mA fliesst, wird: R = 500 kΩ.
Wenn nur ein Hundertstel des dieses Ableitstroms (10 µA) fliesst, wird: R = 50 MΩ

Die Isolationsmessung wird ohne Netzspannung durchgeführt. Die Prüfspannung wird an die aktiven Leiter (L und N) angelegt und gegen Erde (Schutzleiter) gemessen. Bei Geräten der Schutzklasse II (ohne Schutzleiter), wird gegen berührbare, leitfähige Teile gemessen (z.B. Gehäuseteile).

Problematisch ist die Isolationsmessung bei modernen Betriebsmitteln, welche über einen elektronischen Schalter (Relais, Schütz, Diac, Triac, Sanftstarter etc.) verfügen. Hier können die relevanten inneren Komponenten nicht erfasst werden, weil die Eingangsbeschaltung mit der Prüfspannung nicht überwunden werden kann (Schalter ist "offen"). Zudem zeigt das Messgerät einen vermeintlich "guten" Messwert an (einen hohen Isolationswiderstand).

Zweck

  • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.
  • Vorbeugende Wartung in regelmässigen Zeitabständen.

Messgeräte
Der Prüfstrom ist auf einige mA begrenzt. Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

  • Isolationswiderstand kann übersprungen werden oder
  • Prüfspannung lässt sich reduzieren

Prüfspannung und Grenzwert

  • Prüfspannung mind. 500V DC
  • Grenzwert SK I: ≥1MΩ
    Grenzwert SK II: ≥2MΩ

Vorgehen

  • Betriebsmittel am Tester anstecken
  • Alle Schalter am Betriebsmittel schliessen: Hauptschalter, Thermostaten etc.
  • Messung starten
    • L+N gegen PE
    • L+N gegen berührbare, leitfähige Teile die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind
  • Während der Messung berührbare, leitfähige Teile mit der Sonde abtasten.
  • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

Sonderfälle

  • Bei Geräten, welche durch diese Prüfung Schaden nehmen könnten, darf die Prüfung weggelassen werden. In der Praxis sind dies typischerweise Geräte der Informatik und EDV.
  • Bei Geräten der Schutzklasse I mit Heizelementen darf der Isolationswiderstand ≥0.3MΩ betragen.

Die Netzbetreiber können gewisse Bedingungen erlassen. Diese dürfen jedoch die Normen der NIN weder verschärfen noch erleichtern. Diese Bedingungen dienen zur Tarif- bzw. Mess-Anwendung und für den Netzbetrieb.