Elektrokontrolle auf Campings

Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch überprüfen zu lassen und falls nötig, die Behebung allfälliger Mängel zu veranlassen. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.

Beispiele von Elektrokontrollen auf Campingplätzen

  • Campingplatz-Installationen
  • Wohnwagen
  • Wohnmobil (mobil oder festinstalliert)
  • Haus auf dem Campingplatz (mobil oder festinstalliert)

Elektrische Installationen, die geprüft werden müssen

Die folgende Auflistung der zu prüfenden elektrischen Installationen dient als Beispiel und ist nicht abschliessend.

Campingplatz Installation
Campingplatz-Installationen

Alle elektrischen Campingplatz-Installationen bis und mit Steckdosen müssen alle 5 Jahre periodisch durch einen Elektrokontrolleur geprüft werden.

Wohnwagen Camping
Wohnwagen oder Haus auf Camping

Mobil oder Festinstallation. Fester Anschluss (also nicht gesteckt via Steckodse).Periodische Kontrolle alle 5 Jahre.

Camping Haus
Wohnwagen oder Haus auf Camping

Mobil oder Festinstallation.
Gesteckter Anschluss (d.h. ganzjährig dort, wird nicht oder praktisch nie verschoben)
Konformitätserklärung oder Sicherheitsnachweis (SiNa) notwendig. 
Keine Kontrollperiode, da die Netzbetreiberinnen nicht auffordern müssen. Weil der Wohnwagen aber Teil der Campingplatz-Installation ist, muss der Pächter oder die Pächterin den SiNa alle 5 Jahre (analog Campingplatz-Installation), die Elektrokontrolle durchführen lassen. 

Wohnmobil Wohnwagen Camaping
Wohnwagen, Wohnmobil, usw.

Mobil (d.h. nur kurzzeitig dort und nicht für eine längere Zeit. 
Gesteckter Anschluss via Steckdose und somit keine Kontrolle notwendig, da keine elektrische Installation im Sinne Art. 2 NIV; keine Anwendung des Factsheets 30 des BFE

Pflichten Eigentümer Campingplatz

Der Eigentümer des Campingplatzes ist gegenüber der Netzbetreiberin nur für die Grundinstallation des Campingplatzes verantwortlich. 

Die Pächter der Parzellen, auf welchen die Wohnwagen etc. stehen, sind selber verantwortlich, eine Konformitätserklärung oder einen Sicherheitsnachweis (SiNa) vorlegen zu können (vgl. Art. 5 Abs. 4 NIV). 

Es ist Sache des Campingbetreibers und nicht der Netzbetreiberin, dafür zu sorgen, dass seine Installationen inklusive der Wohnwageninstallationen die genannten Vorschriften erfüllen.