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Fragen zu Pflichten und Gesetze bei der Elektrokontrolle

Ja, die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet den Anlagebesitzer, die elektrischen Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen überprüfen zu lassen. Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die Installationen in seinem Versorgungsgebiet. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden. Unabhängig bedeutet, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden.

Die Kontrolle umfasst sämtliche elektrische Installationen in einem Gebäude. Dazu zählen Sicherungskasten, Leuchten, bis hin zu Steckdosen und Verbrauchern.
Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen. 
- Sichtprüfung der gesamten Elektroinstallation
- Prüfung des Personen-, Tier- und Sachenschutzes 
- Prüfung der Leitfähigkeit des Schutzleiters und des Potentialausgleichs 
- Prüfung der automatischen Abschaltung im Fehlerfall 
- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen 
- Prüfung der Isolationswiderstände 
- Prüfung der Schwachstrominstallationen (UKV, TV)

Der Eigentümer ist verpflichtet, die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach Erstellung und dann periodisch überprüfen zu lassen. 
Je nach Objekt und Nutzungsart sind die periodischen Kontrolltermine von 1 bis 20 Jahre festgelegt. Liegenschaftsbesitzer müssen elektrische Installationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 oder 10 Jahre prüfen lassen. Kürzere Fristen gelten etwa für Industrie, Schulen oder Spitäler. Ist der Sicherheitsnachweis älter als 5 Jahre, muss in jedem Fall eine Elektrokontrolle durchgeführt werden. 
Die Kontrolle minimiert Sach- und Personenschäden und steht unter Aufsicht des Eidgenössischen Strominspektorats (ESTI). Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) werden die unterschiedlichen Prüfintervalle festgelegt. In den Wohnobjekten ist alle 20 Jahre eine Kontrolle fällig. Ist in einem Wohnhaus eine sogenannte „Nullung Schema 3“-Installation vorhanden, sinkt die Kontrollperiode auf 5 Jahre.
  
Kontrollturnus 20 Jahre   
- Wohnen 
- Photovoltaik 
  
Kontrollturnus 10 Jahre 
- Gewerbe 
- Landwirtschaft 
- Büro 
- Zeughaus 
- Zivilschutzanlage
- Kirche 
- Museum 
- Sport- und Vergnügungsboot 
- Feuergefährliche gewerbliche Räume 
- Nass gewerblich genutzte Räume 
- Photovoltaik 
  
Kontrollturnus 5 Jahre 
- Raum >1200m2 / >300 Personen
- Industrie 
- Schule 
- Restaurant
- Warenhaus 
- Hotel 
- Kaserne 
- Campingplatz 
- Labor / Prüffeld 
- Kino, Theater 
- Alters- Kinder- Asylheim 
- Hallenbad 
- Spital 
 Nullung Schema 3 Installation 
  
Kontrollturnus 3 Jahre 
- Ex 0/2, 1/22 Tankstelle 
- Ex 0/2, 1/22 Fahrzeugreparaturwerkstatt 
  
Kontrollturnus 1 Jahr 
- Baustelle 
- Markt
   
Wird ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung mit Kontrollturnus von 10 oder 20 Jahren verkauft, ist durch den Verkäufer oder den Käufer eine Installationskontrolle zu veranlassen. Ausnahme: wenn innerhalb der letzten 5 Jahre bereits eine periodische Kontrolle durchgeführt wurde, sind die Installationen nicht nochmals zu überprüfen.

Mit einem schriftlich begründeten Gesuch (z.B. bevorstehender Umbau, Handänderung) kann die Frist bis max. 12 Monate nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. In Ausnahmefällen kann die Frist sogar um bis zu 24 Monate verlängert werden. Details siehe hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/264/de

Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden. Unabhängiges Kontrollorgan bedeutet, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war. Dazu berechtigt sind etwa Elektroinstallateure, Elektrokontrolleure oder Elektrosicherheitsberater wie die Elektrokontrollen Schweiz AG, die jedoch über eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Esti) verfügen müssen. Elektrizitätswerke dürfen Kontrollen nur durchführen, sofern sie die Anlagen nicht aus ihrem Netz versorgen. Das Esti führt unter www.esti.admin.ch ein Verzeichnis über die erteilten Installations- und Kontrollbewilligungen. 
  
Vermehrt werden Dinge des täglichen Lebens gesetzlichen Kontrollen unterstellt. Das ist keine Schikane, sondern vielmehr ein Schutz vor Schäden. Genauso wie die Kontrolle der Luft- und Wasserqualität, ist auch die Überprüfung von elektrischen Installationen sinnvoll. Der Umgang mit Strom ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange Geräte und Installationen in einwandfreiem Zustand sind, sind diese ungefährlich. Bei fehlerhaften Apparaten und Anlagen sind Unfälle und Brände jedoch nicht auszuschliessen. Um dem vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber die regelmässige Kontrolle elektrischer Installationen vor. Durch Alterung, Abnützung oder Witterungseinflüsse können Schäden entstehen, die nicht ohne weiteres sichtbar sind. Die regelmässige Kontrolle bringt auch versteckte Mängel an den Tag.

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vom 7. November 2001 ist der Installations- respektive Hauseigentümer für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Bei allfälligen Personen- oder Sachschäden, verursacht durch  mangelhafte Installationen, ist primär der Installationseigentümer haftbar.
Was ist durch den Installations- respektive Hauseigentümer zu veranlassen?
Der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) hat einer dazu berechtigen Unternehmung, wie der Elektrokontrollen Schweiz AG, den Auftrag für die Sicherheitsprüfung und die Ausstellung eines entsprechenden sicherheitsnachweises zu erteilen. 

Allfällige Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma, wie der Härz AG beheben zu lassen. Mit der Mängelbehebung dürfen auch Firmen beauftragt werden, die bereits in der Liegenschaft gearbeitet haben. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Da bis zum vorgegebenen Fristende nicht nur die Kontrolle durchzuführen ist, sondern auch die Mängel behoben werden müssen, ist folgendes zu beachten:
- Frühzeitige Kontrolle veranlassen
- Bei festgestellten Mängeln umgehend eine Elektroinstallationsfirma mit der Mängelbehebung beauftragen.

Laut Vorschriften ist das nicht erlaubt. Abgesehen davon, wollen wir einen Interessenskonflikt vermeiden und führen daher keine Elektroinstallationsarbeiten aus. Wir arbeiten eng mit sehr guten Elektroinstallationsfirmen zusammen und organisieren für Sie gerne auch die Behebung der Mängel.

Die Netzbetreiberin ist gesetzlich verpflichtet, unvollständige oder offensichtlich unrichtige Sicherheitsnachweise zurückzuweisen und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Wird kein Sicherheitsnachweis fristgerecht eingereicht, so muss die Durchsetzung der periodischen Kontrolle dem Eidg. Starkstrominspektorat übergeben werden.

Das ist ein Dokument, welches bestätigt, dass die elektrischen Installationen der Eigentumswohnung oder des Gebäudes den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamtschweizerisch geregelt. Der Sicherheitsnachweis ist durch den Gebäudeeigentümer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.

Das ist eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung noch an der Erstellung der elektrischen Installation beteiligt war. Elektrokontrollen müssen von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden.

Für die Wirksamkeit der Kontrolle von elektrischen Installationen ist es unerlässlich, dass nicht dieselbe Person oder derselbe Betrieb die Kontrolle durchführt wie diejenige oder derjenige, der schon die Installation geplant, erstellt, geändert oder in Stand gestellt hat. Entsprechend darf, wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, nicht mit der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden. Somit darf der Elektroinstallateur, welcher Mängel an einer Installation behoben hat, nicht gleichzeitig auch die periodische Kontrolle an derselben Installation durchführen. Umgekehrt darf das Kontrollorgan, welches im Auftrag des Eigentümers die periodische Kontrolle durchführt, die dabei festgestellten Mängel nicht selber beheben.

NIV ist die Niederspannungs-Installationsverordnung. Auf den 1. Januar 2002 hat der Bundesrat die neue Niederspannungs-Installationsverordnung in Kraft gesetzt. Diese stützt sich auf das Elektrizitätsgesetz ab. Der Bundesrat will damit die Verantwortung klar regeln und die Sicherheit von Personen und Sachen erhöhen. 

Elektrokontrollen werden grundsätzlich durchgeführt, um Elektrounfälle zu vermeiden und so keine Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen darzustellen.
Gemäss Ziff. 3 des Anhangs zur Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung überprüft werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine ordentliche Elektrokontrolle (Kontrolldatum auf Sicherheitsnachweis) durchgeführt wurde. Kontrollpflichtige Handänderungen sind:
- Kaufvertrag
- Kaufvertrag über Stockwerkeigentum (Eigentumswohnung)
- Erbteilungsvertrag / Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft
- Schenkungsvertrag

Gemäss Ziff. 3 des Anhangs zur Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung überprüft werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine ordentliche Elektrokontrolle (Kontrolldatum auf Sicherheitsnachweis) durchgeführt wurde. Kontrollpflichtige Handänderungen sind:
- Kaufvertrag
- Kaufvertrag über Stockwerkeigentum (Eigentumswohnung)
- Erbteilungsvertrag / Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft
- Schenkungsvertrag
Bei Verkauf einer Liegenschaft mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode der elektrischen Installation ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen, sofern der vorliegende Sicherheits-Nachweis (SiNa) älter als 5 Jahre ist. Die Überprüfung muss durch eine unabhängige Kontrollstelle wie die Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden. 

Ja. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle elektrischen Campingplatz-Installationen bis und mit Steckdosen müssen alle 5 Jahre periodisch durch einen Elektrokontrolleur geprüft werden. 

Für alles, was angeschlossen ist, sei es ein Erzeugnis oder eine Installation, benötigt es einen Sicherheitsnachweis nach NIV. Der Sicherheitsnachweis muss vor einer kontrollberechtigten Person erstellt werden.

Fragen rund um die Elektrokontrolle

Die Elektrokontrolle ist eine sicherheitstechnische Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen. Durch Messen, Prüfung und Kontrollieren werden die Schutzmassnahmen der Elektroinstallation auf ihre Funktion getestet und überprüft. 
Dabei werden Mängel und Gefahren erkannt und behoben. So können potenzielle Unfälle für Menschen, Tiere und Sachen vermieden werden. 

Bei der periodischen Elektrokontrolle fordern die Netzbetreibenden die Eigentümer von elektrischen Installationen, die aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. 
Die Sicherheitsnachweise (SiNa) werden von den Netzbetreibenden stichprobenweise auf die Richtigkeit überprüft.

Um Mensch, Tier und Umwelt vor einer Gefahr zu schützen. 
Elektrische Einrichtungen zählen zu den treuesten Helfern in unserem Alltag - vorausgesetzt, dass sie sich in einem guten Zustand befinden. Im Laufe der Zeit kann die Sicherheit von elektrischen Anlagen durch Abnutzung oder Alterung beeinträchtigt werden und so eine erhebliche Gefahr darstellen. Durch eine regelmässige Kontrolle der elektrischen Installationen soll das möglichst verhindert werden.

- Sichere Elektrizität 
- Keine Gefährdung für Personen, Tiere und Sachen 
- Nachweis der Sicherheit der Installationen 
- Qualitätssicherung

Erstprüfung (EP)
Jede elektrische Neuinstallation muss durch einen Elektroinstallateur geprüft und protokoliert werden. Diese Erstprüfung wird vom ausführenden Elektrounternehmer vor Ort ausgeführt.

Schlusskontrolle (SK)
Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest.

Abnahmekontrolle (AK)
Werden elektrische Installationen in Anlagen mit Periodenzeiten <20 Jahre erstellt, ist der Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, eine Abnahmekontrolle für diese Elektroinstallation innerhalb von 6 Monaten durchführen zu lassen. Bei der AK ist durch das unabhängige Kontrollorgan die Erstprüfung und die Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs zu prüfen.

Stichprobekontrolle (StK)
Der Netzbetreiber führt diese nach Eingang des Sicherheitsnachweises aus. Damit wird überprüft, ob die durch ein Elektrounternehmen vorgenommenen Installationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Periodische Elektrokontrolle (PK)
Zur Sicherheit von Menschen, Tier und Umwelt werden alle Elektroinstallationen gemäss Abnutzung oder Alterung regelmässig kontrolliert. Aus diesem Grund werden Eigentümer von ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen in periodischen Abständen dazu aufgefordert, die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen überprüfen zu lassen. Die Gebäude- und Betriebsart bestimmt dabei die Häufigkeit.

Der Ablauf der Elektrokontrolle wird auf der folgenden Seite ausführlich beschrieben: 

Das hängt einerseits von der Grösse und andererseits vom Ausbaustandart des Objekts ab. Zudem ist zu beachten, dass die Elektrokontrolle mit weiterem administrativem Aufwand für die Bearbeitung und Einreichung des Sicherheitsnachweises (SiNa) verbunden ist. Eine genauere Zeitangabe ist erst möglich, nachdem wir detailliertere Angaben zu Ihrem Objekt haben.

Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Befindet sich Ihre Liegenschaft im grünen Kartenbereich, gelten diese Preise . Ist die Liegenschaft im blauen Bereich, wird eine Wegpauschale dazugerechnet.

Karte-Geraeteprüfung-Schweiz

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) wird immer durch ein unabhängiges Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG erstellt. 

Fragen zu Risiken und Gefahren bei der Elektrokontrolle

Die starke Verbreitung von Elektroinstallationen und Verbrauchern die dauernd unter Spannung sind. Die grosse Leistung, die bei elektrischen Installationen dauernd ansteht und jederzeit Schaden anrichten kann, entspricht bei einer Haushaltssteckdose ungefähr einem Auto mit einer Leistung zwischen 50 bis 1300 PS. Diese grosse Leistung kann nur durch umfangreiche Schutzmassnahmen eingedämmt werden.
Die Schutzmassnahmen können negativ beeinflusst werden durch: 
- Korrosion 
- Blockaden (z.B. Fehlerstrom-Schutzschalter (Abkürzung: FI), der nie bewegt wurde) 
- Wackelkontakte 
- Umgebungsbedingungen 
- Materialermüdung
- Laien-Installationen

Durch die ständigen Veränderungen im elektrischen Versorgungsnetz durch Schalthandlungen und Fehlerfälle ergeben sich immer wieder neue Netzzustände, auf die sich das Gesamtsystem einschwingen muss. Bei Schalthandlungen können ungewollte schnelle elektrische Transienten oder Impulspakete resultieren. Solche transiente Ausgleichsströme und Ausgleichspannungen können Schäden verursachen. Transienten können nicht vermieden werden. Aus diesem Grund müssen alle elektrischen Geräte vom Netz getrennt werden.

Grafik

Beispiel für Transienten im Stromnetz

Während der Kontrolle von elektrischen Installationen werden einzelne Endstromkreise oder die gesamte Elektroinstallation vom Netz getrennt. In dieser Zeit sind alle elektrischen Verbraucher wie Lift, Garagentor, Lüftungsanlagen, Küchengeräte, Computer, Telefone, Alarm- und Brandmeldeanlagen sowie Heizungen ausgeschaltet. Nach der Elektrokontrolle müssen alle Elektrogeräte auf eine einwandfreie Funktion überprüft werden.

- Kühlgeräte geschlossen halten. Bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.

-Geräte mit Zeitautomatik (Backofen, Kochherd‚ Waschmaschine, Tumbler, Geschirrspüler, Secomat, Uhren, Wecker etc.) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren.

- Öl und Gasheizungen, Wärmepumpen, Elektroheizungen, solare Warmwasser-Aufbereitungsanlagen, Pumpen (z.B. Abwasser) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren. Herstellerangaben beachten, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.

- Elektronische Geräte ausschalten, wenn möglich Netzstecker ziehen. Bei Bedarf neu programmieren.

- Energieerzeugungsanlagen, Energiespeicher ausschalten und vom Netz trennen.

- Liftanlagen, Hebevorrichtungen, Hebebühnen nicht benutzen! Geräte bleiben stehen bzw. sind blockiert. Notbedienung gemäss Herstellerangaben, bei Liftanlagen im Notfall Feuerwehr beiziehen.

- Alarmanlagen, automatische Türen und Garagentore ausschalten und nach Angaben des Herstellers in Betrieb nehmen. Vorgängig Kontrolle, ob automatische Türen auch von Hand bedient werden können.

- Zwangsbelüftete Räume und bei belüfteten Tiefgaragen Aufenthaltsdauer auf ein Minimum beschränken. In Garagen Motor sofort abstellen.

- Industrielle Maschinen und Steuerungen ausschalten und vom Netz trennen.

- Heizungen, Lüftungen, Klimaanlagen und Pumpen bleiben stehen. Überwachen der Räume, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.

- Elektroboiler: In der Regel sind keine besonderen Massnahmen nötig.

Fragen zu den Kosten für Elektrokontrollen

Unsere Preise liegen im Durchschnitt rund 15 Prozent unter den Preisempfehlungen des Verbands Schweizer Elektrokontrollen VSEK. Uns liegt sehr viel daran, transparente Preise anzubieten. Aus diesem Grund ist bei den aufgeführten Kosten alles inklusive. Es kommen keine zusätzlichen Kosten, wie zum Beispiel Fahrzeug Kilometerentschädigung oder Kosten für das Messgeräte hinzu.

Dank modernsten Messgeräten und Informationstechniken können wir effizient und mit geringerem Zeitaufwand arbeiten. Deshalb ist es uns möglich, verglichen mit den durchschnittlichen Preisempfehlungen des Verbands Schweizer Elektrokontrollen VSEK, tiefere Preise anzubieten, ohne dabei die Sicherheit für Mensch, Tier und Sache zu beeinträchtigen.

Die Kosten der Kontrolle sowie der Mängelbehebung sind durch den Eigentümer der Installation zu bezahlen. Wir unterscheiden jedoch zwischen Baumängeln, Mängeln infolge Abnutzung oder Laieninstallationen. Das hat zur Folge, dass die Eigentümerschaft nicht in jedem Fall die Kosten der Mängelbehebung zu tragen hat.