Elektrokontrolle im Gewerbe

Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch überprüfen zu lassen. Falls nötig müssen allfällige Mängel behoben werden. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.

Beispiele für Gewerbebetriebe

  • Werkstätten
  • Landwirtschaftsbetriebe
  • Verkaufslokale, Warenhäuser
  • Hotels und Gaststätten
  • Büro, Banken, Versicherungen
  • Theater, Kinos, Messehallen
  • Bistros, Cafés, Take Away
  • Campingplätze, Bootsanlegestellen
  • Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten

Elektrische Installationen, die geprüft werden müssen

Die folgende Auflistung der zu prüfenden elektrischen Installationen dient als Beispiel und ist nicht abschliessend.

Foto einer Schweizer Steckdose
Steckdose

Steckdose

Foto einer Leuchte
Leuchte

Leuchte

Foto Backofen
Backofen

Backofen

Foto elektrischer Herd
Kochherd

Kochherd

Foto Lift
Lift

Liftanlage

Foto Boiler
Boiler

Boiler

Foto Heizungsanlage
Heizungsanlage

Heizungsanlage

Foto Belüftungsanlage
Belüftung

Belüftungsanlage

Foto Klimaanlage
Klimaanlage

Klimaanlage

Weitere Beispiele sind; Sicherungsverteilungen, Sanitäranlagen, usw.