Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später alle 20 Jahre überprüfen zu lassen. Falls notwendig, ist die Behebung allfälliger Mängel zu veranlassen. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.
Die folgende Auflistung der zu prüfenden elektrischen Installationen dient als Beispiel und ist nicht abschliessend.

Steckdose

Leuchte

Backofen

Kochherd

Liftanlage

Boiler

Heizungsanlage

Belüftungsanlage

Klimaanlage
Weitere Beispiele sind; Photovoltaikanlagen, usw.