Elektrokontrolle bei Wohneigentum

Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später alle 20 Jahre überprüfen zu lassen. Falls notwendig, ist die Behebung allfälliger Mängel zu veranlassen. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.

Beispiele für Wohneigentum

  • Einfamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Stockwerkeigentümerschaft (StWEG)

Elektrische Installationen, die geprüft werden müssen

Die folgende Auflistung der zu prüfenden elektrischen Installationen dient als Beispiel und ist nicht abschliessend.

Steckdose
Steckdose

Steckdose

Leuchte
Leuchte

Leuchte

Backofen
Backofen

Backofen

Kochherd
Kochherd

Kochherd

Lift
Lift

Liftanlage

Boiler
Boiler

Boiler

Heizungsanlage
Heizungsanlage

Heizungsanlage

Belüftung
Belüftung

Belüftungsanlage

Klimaanlage
Klimaanlage

Klimaanlage

Weitere Beispiele sind; Photovoltaikanlagen, usw.