Elektrokontrolle bei Wohneigentum

Der Anlagebesitzer ist gemäss schweizerischer Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet, elektrische Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später alle 20 Jahre überprüfen zu lassen. Falls notwendig, ist die Behebung allfälliger Mängel zu veranlassen. Durch eine regelmässige Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.

Beispiele für Wohneigentum

  • Einfamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Stockwerkeigentümerschaft (StWEG)

Elektrische Installationen, die geprüft werden müssen

Die folgende Auflistung der zu prüfenden elektrischen Installationen dient als Beispiel und ist nicht abschliessend.

Steckdose

Steckdose

Leuchte

Leuchte

Backofen

Backofen

Kochherd

Kochherd

Lift

Liftanlage

Boiler

Boiler

Heizungsanlage

Heizungsanlage

Belüftung

Belüftungsanlage

Klimaanlage

Klimaanlage

Weitere Beispiele sind; Photovoltaikanlagen, usw.