Die Elektrokontrollen Schweiz AG stellt temporär qualifizierte fachkundige Leiter Elektroinstallationen (Eidgenössische Diplomierte Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten HFPEL) zur Verfügung. Unser Unternehmen beschäftigt mehrere fachkundige Personen, welche die Anforderungen der NIV Art. 9 Bewilligung für Betriebe erfüllen und über langjährige Praxiserfahrung verfügen.
Das kann für ein Elektroinstallationsunternehmen gravierende Folgen haben. Insbesondere der Wegfall eines fachkundigen Leiters infolge Krankheit, Unfall oder Kündigung gefährdet unmittelbar die Installationsbewilligung Elektro und damit die Betriebsfähigkeit des Unternehmens.
Gemäss NIV Art. 9 – Bewilligung für Betriebe ist jedes Elektroinstallationsunternehmen verpflichtet, mindestens eine fachkundige Person als fachkundigen Leiter wirksam in den Betrieb zu integrieren. Fällt diese Schlüsselperson kurzfristig aus, besteht akuter Handlungsbedarf.
Wir stellen qualifizierte fachkundige Leiter Elektroinstallationen (Eidgenössisch Diplomierte Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten HFPEL) temporär zur Verfügung. Unser Unternehmen beschäftigt mehrere fachkundige Personen, welche die Anforderungen der NIV Art. 9 Bewilligung für Betriebe erfüllen und über langjährige Berufserfahrung verfügen.
Mit unserer Lösung ermöglichen wir Unternehmen eine rechtssichere Überbrückung, damit die Installationsbewilligung Elektro erhalten bleibt und der Betrieb ohne Unterbruch weitergeführt werden kann.
Unsere Dienstleistung richtet sich an Unternehmen, die;
Unsere fachkundigen Leiter (Eidgenössisch Diplomierte Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten HFPEL) übernehmen – abgestimmt auf Ihre Situation – unter anderem folgende Aufgaben:

Die NIV Art. 9 Bewilligung für Betriebe schreibt vor, dass eine fachkundige Person so in den Betrieb eingebunden sein muss, dass sie die technische Aufsicht wirksam ausüben kann. Genau darauf legen wir besonderen Wert.
Unsere fachkundigen Leiter werden organisatorisch korrekt eingebunden, damit die Anforderungen an die Installationsbewilligung Elektro jederzeit erfüllt bleiben.
Die NIV Art. 9 Bewilligung für Betriebe schreibt vor, dass eine fachkundige Person so in den Betrieb eingebunden sein muss, dass sie die technische Aufsicht wirksam ausüben kann. Genau darauf legen wir besonderen Wert.
Unsere fachkundigen Leiter werden organisatorisch korrekt eingebunden, damit die Anforderungen an die Installationsbewilligung Elektro jederzeit erfüllt bleiben.
Je nach Situation kann ein fachkundiger Leiter (Eidgenössisch Diplomierter Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte HFPEL) aus unserem Unternehmen temporär bei Ihnen angestellt oder vertraglich eingebunden werden. Die Zusammenarbeit wird transparent geregelt und auf die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt.
Ziel ist stets eine saubere, nachvollziehbare und wirksame Lösung, welche die Anforderungen an eine fachkundige Person gemäss NIV vollständig erfüllt.
Haben Sie aktuell oder in absehbarer Zeit ein Problem mit einem Ausfall eines fachkundigen Leiters? Möchten Sie Ihre Installationsbewilligung Elektro gemäss NIV Art. 9 Bewilligungen für Betriebe absichern? Kontaktieren Sie uns - wir unterstützen Sie schnell, professionell und rechtssicher.