08. Februar 2022
Christian Härz
Frage: Ich habe ein Haus gekauft. Nun hat mich das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen dazu aufgefordert, eine Elektrokontrolle durchzuführen. Bin ich dazu verpflichtet?
Ja. Besitzer von Liegenschaften müssen elektrische Installationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 Jahre überprüft lassen. Elektrokontrollen sind obligatorisch und werden werden durchgeführt, um Elektrounfälle zu vermeiden.
Gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung überprüft werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine ordentliche Elektrokontrolle durchgeführt wurde.
Kontrollpflichtige
Handänderungen sind:
Die Elektrokontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden. Unabhängig bedeutet, von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden.
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Verkäufer) verantwortlich, dass die Elektrokontrolle und der daraus folgende Sicherheitsnachweis bis zum Zeitpunkt der Handänderung vorliegt. Jedoch kann die Elektrokontrolle im Kaufvertrag auf den neuen Eigentümer (Käufer) übertragen werden.
Der Grund dieser Bestimmung liegt darin, dass der neue Eigentümer, der die Geschichte des Gebäudes sowie der Installation nicht kennt, eine Anlage übernimmt, die nachweislich dem aktuellen Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen der Verordnung entspricht.
In der Regel übernimmt der Verkäufer die Kosten der Elektrokontrolle bei Handänderung. Dies kann jedoch vertraglich auf den Käufer der Liegenschaft übertragen werden.
In der Regel übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Behebung der aufgedeckten Mängel der Elektrokontrolle bei Handänderung. Dies kann aber vertraglich auf den Käufer übertragen werden.
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