Folgend wird der Ablauf einer Elektrokontrolle durch das unabhängige Kontrollorgan Elektrokontrollen Schweiz AG aufgezeigt.
Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer auf, die periodische Elektrokontrolle durchzuführen. Der Eigentümer hat den Kontrollauftrag an eine unabhängige Kontrollfirma wie die Elektrokontrollen Schweiz AG zu vergeben.
Zu Beginn der periodischen Kontrolle erhält der Eigentümer oder Mieter von unserem Mitarbeitenden eine Instruktion was mit den entsprechenden elektrischen Installationen wie z.B. dem Garagentor, Tiefkühlschrank, Küchengeräten, Server, Alarmanlage, Lift, Photovoltaikanlage gemacht werden muss.
Beim gemeinsamen Rundgang durch das Gebäude werden alle Steckdosen, Beleuchtungen und fest angeschlossenen Apparate wie z.B. der Backofen und Kochherd geprüft und gemessen. Des Weiteren wir eine Sichtkontrolle über den Zustand der Elektroinstallationen durchgeführt. Steckbare Geräte wie z.B. der Fernseher und Computer werden nicht kontrolliert. Deshalb bitten wir sie, alle steckbaren Geräte aus den Steckdosen zu ziehen oder vom Netz zu trennen. Anschliessend wird der Strom für ca. 5-20 Minuten unterbrochen. Der Grund dafür ist die Isolationsmessung , mit welcher die Leitungen geprüft werden und die Prüfung der Fehlerstromschutzschalter. Die Sicherungsgruppen am Sicherungskasten werden aufgenommen und dokumentiert.
Die Messresultate werden im Mess- und Prüfprotokoll (MPP) festgehalten.
Sind bei der Überprüfung Mängel festgestellt worden, dann werden diese im Kontrollbericht vermerkt. Das Dokument erhalten Sie elektronisch, sodass es direkt dem Installateur zur Behebung der Mängel weitergeleitet werden kann. Mit der Behebungsanzeige meldet der Installateur den Kontrollbericht bei uns ab. Bei grösseren Anlagen und schweren Mängeln führen wir eine Nachkontrolle durch.
Den Sicherheitsnachweis (SiNa) und das Mess- und Prüfprotokoll wird Ihnen zugeschickt, sobald die Installationen mängelfrei sind. Der Netzbetreiber erhält davon eine Kopie.
Folgend wird das obig dargestellte Ablaufschema der Elektrokontrolle beschrieben.
1. Netzbetreiberin fordert Eigentümer für die periodische Kontrolle auf, spätestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.
HS-Bezüger und Spezialanlagen werden vom ESTI aufgefordert.
2. Installationskontrolle durch unabhängigen Kontrollberechtigten*
3. Sicherheitsnachweis an Netzbetreiberin oder ESTI**
Fehlt der Sicherheitsnachweis mahnt die Netzbetreiberin.
1. Mahnung Frist 3 Monate
2. Mahnung Frist 3 Monate
Netzbetreiberin erhält keinen Sicherheitsnachweis nach 2. Mahnung
ESTI setzt Eigentümer i.d.R. 3 Monate Frist für Sicherheitsnachweis
Netzbetreiberin meldet ESTI keinen Sicherheitsnachweis erhalten
ESTI sendet Verfügung an Eigentümer, sind gebührenpflichtig, neue Frist i.d.R. 2 Monate für Sicherheitsnachweis.
Netzbetreiberin meldet ESTI keinen Sicherheitsnachweis erhalten
ESTI macht Strafanzeige an BFE und Ersatzvornahme beim Eigentümer.
Bei Handänderungen von Objekten mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperioden, ist eine neue periodische Kontrolle fällig, wenn die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt (NIV Art. 32 Abs. 4 und Anhang Ziffer 3).
Die Netzbetreiberin darf in ihrem Netz keine unabhängigen Installationskontrollen durchführen. Die Netzbetreiberin braucht einen unabhängigen Kontrollberechtigten für seine hoheitlichen Aufgaben. Dafür benötigt es keine ESTI Kontrollbewilligung.
* Unabhängiges Kontrollorgan d.h. die Firma ist nicht beteiligt an der Planung, Erstellung oder Instandhaltung. Bei Spezialanlagen ist eine akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich.
**Bei Spezialanlagen, Sicherheitsnachweise an ESTI senden.