Laut Vorschriften ist das nicht erlaubt. Abgesehen davon, wollen wir einen Interessenskonflikt vermeiden und führen daher keine Elektroinstallationsarbeiten aus. Wir arbeiten eng mit sehr guten Elektroinstallationsfirmen zusammen und organisieren für Sie gerne auch die Behebung der Mängel.
Das ist ein Dokument, welches bestätigt, dass die elektrischen Installationen der Eigentumswohnung oder des Gebäudes den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamtschweizerisch geregelt. Der Sicherheitsnachweis ist durch den Gebäudeeigentümer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Das ist eine Firma, die weder an der Planung, der Durchführung noch an der Erstellung der elektrischen Installation beteiligt war. Elektrokontrollen müssen von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden.
Für die Wirksamkeit der Kontrolle von elektrischen
Installationen ist es unerlässlich, dass nicht dieselbe Person oder derselbe
Betrieb die Kontrolle durchführt wie diejenige oder derjenige, der schon die
Installation geplant, erstellt, geändert oder in Stand gestellt hat.
Entsprechend darf, wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder
Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt
war, nicht mit der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen
beauftragt werden. Somit darf der Elektroinstallateur, welcher Mängel an einer
Installation behoben hat, nicht gleichzeitig auch die periodische Kontrolle an
derselben Installation durchführen. Umgekehrt darf das Kontrollorgan, welches
im Auftrag des Eigentümers die periodische Kontrolle durchführt, die dabei
festgestellten Mängel nicht selber beheben.
NIV ist die Niederspannungs-Installationsverordnung. Auf den 1. Januar 2002 hat der Bundesrat die neue Niederspannungs-Installationsverordnung in Kraft gesetzt. Diese stützt sich auf das Elektrizitätsgesetz ab. Der Bundesrat will damit die Verantwortung klar regeln und die Sicherheit von Personen und Sachen erhöhen.
Ja. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle elektrischen Campingplatz-Installationen bis und mit Steckdosen müssen alle 5 Jahre periodisch durch einen Elektrokontrolleur geprüft werden.
Für alles, was angeschlossen ist, sei es ein Erzeugnis oder eine Installation, benötigt es einen Sicherheitsnachweis nach NIV. Der Sicherheitsnachweis muss vor einer kontrollberechtigten Person erstellt werden.
Erstprüfung (EP)
Jede elektrische
Neuinstallation muss durch einen Elektroinstallateur geprüft und protokoliert
werden. Diese Erstprüfung wird vom ausführenden Elektrounternehmer vor Ort
ausgeführt.
Schlusskontrolle (SK)
Vor der Übergabe der
Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten
Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die
Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest.
Abnahmekontrolle (AK)
Werden elektrische
Installationen in Anlagen mit Periodenzeiten <20 Jahre erstellt, ist der
Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, eine Abnahmekontrolle für diese
Elektroinstallation innerhalb von 6 Monaten durchführen zu lassen. Bei der AK
ist durch das unabhängige Kontrollorgan die Erstprüfung und die
Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs zu prüfen.
Stichprobekontrolle (StK)
Der Netzbetreiber
führt diese nach Eingang des Sicherheitsnachweises aus. Damit wird überprüft,
ob die durch ein Elektrounternehmen vorgenommenen Installationen den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen.
Periodische Elektrokontrolle (PK)
Zur Sicherheit von Menschen, Tier und Umwelt werden alle
Elektroinstallationen gemäss Abnutzung oder Alterung regelmässig kontrolliert. Aus
diesem Grund werden Eigentümer von ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen in
periodischen Abständen dazu aufgefordert, die Sicherheit ihrer elektrischen
Installationen überprüfen zu lassen. Die Gebäude- und Betriebsart bestimmt
dabei die Häufigkeit.
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Befindet sich Ihre Liegenschaft im grünen Kartenbereich, gelten diese Preise . Ist die Liegenschaft im blauen Bereich, wird eine Wegpauschale dazugerechnet.
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) wird immer durch ein unabhängiges Kontrollorgan wie der Elektrokontrollen Schweiz AG erstellt.
Beispiel für Transienten im Stromnetz
Während der Kontrolle von elektrischen Installationen werden einzelne Endstromkreise oder die gesamte Elektroinstallation vom Netz getrennt. In dieser Zeit sind alle elektrischen Verbraucher wie Lift, Garagentor, Lüftungsanlagen, Küchengeräte, Computer, Telefone, Alarm- und Brandmeldeanlagen sowie Heizungen ausgeschaltet. Nach der Elektrokontrolle müssen alle Elektrogeräte auf eine einwandfreie Funktion überprüft werden.
- Kühlgeräte geschlossen halten. Bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.
-Geräte mit Zeitautomatik (Backofen, Kochherd‚ Waschmaschine, Tumbler, Geschirrspüler, Secomat, Uhren, Wecker etc.) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren.
- Öl und Gasheizungen, Wärmepumpen, Elektroheizungen, solare Warmwasser-Aufbereitungsanlagen, Pumpen (z.B. Abwasser) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren. Herstellerangaben beachten, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.
- Elektronische Geräte ausschalten, wenn möglich Netzstecker ziehen. Bei Bedarf neu programmieren.
- Energieerzeugungsanlagen, Energiespeicher ausschalten und vom Netz trennen.
- Liftanlagen, Hebevorrichtungen, Hebebühnen nicht benutzen! Geräte bleiben stehen bzw. sind blockiert. Notbedienung gemäss Herstellerangaben, bei Liftanlagen im Notfall Feuerwehr beiziehen.
- Alarmanlagen, automatische Türen und Garagentore ausschalten und nach Angaben des Herstellers in Betrieb nehmen. Vorgängig Kontrolle, ob automatische Türen auch von Hand bedient werden können.
- Zwangsbelüftete Räume und bei belüfteten Tiefgaragen Aufenthaltsdauer auf ein Minimum beschränken. In Garagen Motor sofort abstellen.
- Industrielle Maschinen und Steuerungen ausschalten und vom Netz trennen.
- Heizungen, Lüftungen, Klimaanlagen und Pumpen bleiben stehen. Überwachen der Räume, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen.
- Elektroboiler: In der Regel sind keine besonderen Massnahmen nötig.
Die Kosten der Kontrolle sowie der Mängelbehebung sind durch den Eigentümer der Installation zu bezahlen. Wir unterscheiden jedoch zwischen Baumängeln, Mängeln infolge Abnutzung oder Laieninstallationen. Das hat zur Folge, dass die Eigentümerschaft nicht in jedem Fall die Kosten der Mängelbehebung zu tragen hat.