16. Januar 2025
Christian Härz
Mir ist unklar, nach welcher Regelung und in welchem Rhythmus ich meine betriebsinterne Maschine prüfen muss. Wie ist das geregelt?
Grundsätzlich müssen Maschinen und Anlagen, welche nach EN 60204 gebaut wurden, nach EN 60204-1 geprüft werden. Das bedeutet, diese Maschinen müssen gemäss firmeninternem Sicherheitskonzept nach EN 60402 periodisch überprüft werden.
Nach welchen Normen eine Maschine oder Anlage erstellt wurde, findet man;
Für diese Prüfung empfehlen wir das Mess- und Prüfprotokoll für Maschinen zu verwenden.
Hinweis:
Jeder Firma, die mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt, wird empfohlen,
ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Darin werden die Prüfintervalle der
Maschinen oder Anlagen definiert. Die Prüfabstände können von 0,5 bis 10 Jahren
variieren.
Der Anlagenbetreibende hat gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20) Art. 82 Absatz 1 dafür zu sorgen, dass die Maschine oder Anlage immer sicher sind.
Dementsprechend sollten die Prüfintervalle so angesetzt werden, dass die Anlagen zu jederzeit alle Sicherheitsstandards erfüllen.
Ist von einer Maschine oder Anlage beispielsweise ein Motorenkabel des Schaltschranks zum Motor über Rohr, Kanal oder Trasse am Gebäude installiert, muss dieser Installationsteil gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) überprüft werden. Das heisst, die Installation, welche in diesem Fall am Gebäude installiert ist, muss periodisch durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) kontrolliert werden
Weitere Beispiele:
Kurz zusammengefasst: Sobald ein Stromkabel am Gebäude via Rohr, Kanal oder Trasse installiert ist, muss dieses Stromkabel gemäss NIV durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden.
Das ist eine Unternehmung, die weder an der Planung, der Durchführung noch an der Erstellung der elektrischen Installation beteiligt war. Ein Beispiel dafür ist die Firma Elektrokontrollen Schweiz AG, welche eidgenössisch anerkannt ist, Elektrokontrollen durchzuführen.
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