Die Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) verpflichtet den Anlagebesitzer, die elektrischen Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen überprüfen zu lassen. Durch eine periodische Elektrokontrolle sollen Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt verhindert werden. Die Kontrolle der elektrischen Installationen muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden.
Die Firma Elektrokontrollen Schweiz AG ist als unabhängiges Kontrollorgan berechtigt folgende elektrische Kontrollen auszuführen.
Erstprüfung
Elektrische Neuinstallationen müssen durch einen Elektroinstallateur geprüft und protokoliert werden. Diese Erstprüfung wird vom ausführenden Elektrounternehmer vor Ort durchgeführt.
Schlusskontrolle
Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer findet die betriebsinterne Schlusskontrolle der erstellten Anlagen statt. Die Ergebnisse werden in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) festgehalten.
Abnahmekontrolle
Werden elektrische Installationen in Anlagen mit Periodenzeiten von weniger als 20 Jahren erstellt, ist der Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle für diese Installationen durchführen zu lassen. Bei der Abnahmekontrolle überprüft die Elektrokontrollen Schweiz AG als unabhängiges Kontrollorgan die Erstprüfung und die Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs.
Stichprobenkontrolle
Nach Eingang des Sicherheitsnachweises (SiNa) lässt der Netzbetreiber eine Stichprobenkontrolle durchführen, um zu überprüfen, ob die vorgenommenen Installationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Periodische Elektrokontrolle
Zur Sicherheit von Menschen, Tier und Umwelt werden alle Elektroinstallationen gemäss Abnutzung oder Alterung regelmässig kontrolliert. Aus diesem Grund werden Eigentümer von ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen in periodischen Abständen dazu aufgefordert, die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen überprüfen zu lassen. Die Gebäude- und Betriebsart bestimmt dabei die Häufigkeit.
Elektrokontrolle bei Handänderung
Bei Verkauf einer Immobilie mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen, sofern in den vergangenen 5 Jahren kein Sicherheitsnachweis (SiNa) erstellt wurde.
Geräteprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638)
Geräteprüfungen nach der Schweizer Norm SN EN 50699 dienen dazu,
potentielle Gefahren von elektrischen Betriebsmitteln zu erkennen und zu
minimieren. Die Prüfintervalle sollten der Betriebsumgebung, der
Nutzungshäufigkeit und dem Zustand des Betriebsmittels, angepasst sein. Durch
eine Risikoanalyse und der Ausstellung eines auf den Unternehmensstandort
angepassten Prüfkonzepts, lässt sich der zeitlich festgelegte Prüfabstand
zuordnen.
Abnahmekontrolle Blitzschutzanlage
Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme müssen mindestens alle 10 Jahre von einer Fachperson überprüft werden. Der Eigentümer ist selber für die Auftragsvergabe verantwortlich und trägt auch die Kosten selber.
Elektrokontrolle bei Boot, Schiff und Yacht
Die Elektroanlage auf Booten, Schiffen und Yachten ist nach jeweils 10 Jahren oder nach einer Änderung an der Anlage neu zu prüfen. Der Sicherheitsnachweis (SiNa) darf bei einem Halterwechsel nicht älter als 5 Jahre sein.
Elektrokontrolle bei Schaltgerätekombinationen nach SN EN 61439-1 bis 7
Wird eine
Schaltgerätekombination angepasst oder neu erstellt, muss ein
Stücknachweisprotokoll nach SN EN 61439 und eine Konformitätserklärung erstellt
werden.
Elektrokontrolle von Maschinen nach EN 60204-1
Haben Sie eine Maschine nach EN 60204-1 gebaut, muss diese geprüft
werden.
Analyse Netzqualität - Messungen und Beratung
Weil immer mehr Betriebsmittel Netzrückwirkungen verursachen wird eine qualifizierte Netzanalyse empfohlen.
Lastgangmessung an bestehenden Gebäuden
Mit der Lastgangmessung kann die Energieauslastung eines bestehenden Objekts genau beurteilt und mögliche Kapazitäten eruiert werden.
Lastgangmessung für mehr Elektromobilität
Mit der Lastgangmessung kann die Energieauslastung eines bestehenden Objekts genau beurteilt und mögliche Kapazitäten wie zum Beispiel für eine Ladestation eruiert werden.
Während der Kontrolle von elektrischen Installationen werden einzelne Endstromkreise oder die gesamte Elektroinstallation vom Netz getrennt. In dieser Zeit sind alle elektrischen Verbraucher wie Lift, Garagentor, Lüftungsanlagen, Küchengeräte, Computer, Telefone, Alarm- und Brandmeldeanlagen sowie Heizungen ausgeschaltet. Nach der Elektrokontrolle müssen alle Elektrogeräte auf eine einwandfreie Funktion überprüft werden.
Die Elektrokontrolle ist eine sicherheitstechnische Überprüfung von elektrischen Geräten und Anlagen. Durch Messen, Prüfung und Kontrolle werden die Schutzmassnahmen der Elektroinstallation auf ihre Funktion getestet und überprüft. Dabei werden Mängel und Gefahren erkannt und behoben. So können potenzielle Unfälle für Menschen, Tiere und Sachen vermieden werden.
Ja, Elektrokontrollen sind obligatorisch. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verpflichtet Anlagebesitzer, die elektrischen Installationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen zu überprüfen. Die Elektrokontrollen müssen von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden. Das bedeutet von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung oder der Erstellung beteiligt war. Mängel müssen von einer Installationsfirma, welche von der Kontrollstelle unabhängig ist, behoben werden.
Elektrokontrollen werden grundsätzlich durchgeführt, um Unfälle zu vermeiden.
Gemäss Ziff. 3 des Anhangs zur Verordnung über elektrische Niederspannungs-Installationen (NIV) müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung überprüft werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine ordentliche Elektrokontrolle (Datum siehe Sicherheitsnachweis) gemacht wurde. Kontrollpflichtige Handänderungen sind:
- Kaufvertrag
- Kaufvertrag über Stockwerkeigentum (Eigentumswohnung)
- Erbteilungsvertrag / Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft
- Schenkungsvertrag
1. Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer für die periodische Kontrolle auf.
2. Durchführung der Installationskontrolle durch unabhängigen Kontrollberechtigten
3. Sicherheitsnachweis an Netzbetreiberin
Der genaue Ablauf ist unter folgendem Link zu finden.
Die Preise der Elektrokontrollen Schweiz AG liegen im Durchschnitt rund 15 Prozent unter den Preisempfehlungen des Verbands Schweizer Elektrokontrollen VSEK. Uns liegt sehr viel daran, transparente Preise anzubieten. Aus diesem Grund ist bei den aufgeführten Kosten alles inklusive.
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